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Rechtliche und technische Voraussetzungen

 Rechtliche und technische Voraussetzungen

Für die Umsetzung der digitalen Transformation müssen rechtliche und technische Voraussetzungen geschaffen werden. Daher baut die Kantonale Verwaltung Thurgau auf der einen Seite bestehende rechtliche Hürden ab und fördert die digitale Transformation in seinen Erlassen. Auf der anderen Seite wird die digitale Transformation durch ein übergreifendes Architekturmanagement (u.a. Geschäfts-, Anwendungs- und Datenarchitektur) sowie moderne, bedürfnisgerechte IT-Dienstleistungen beschleunigt (u.a. digitaler Arbeitsplatz, Kommunikations- und Kollaborationsapplikationen). Eine enge Vernetzung und die Abstimmung an den Schnittstellen mit Bund, anderen Kantonen und den Thurgauer Gemeinden sind unumgänglich. Neue Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz werden kontinuierlich antizipiert und implementiert.


ZIELE – Mit dem Handlungsfeld möchte die Kantonale Verwaltung Thurgau insbesondere


5.1    Kantonsweites Architekturmanagement und Umsetzung priorisierter Teil-Architekturen

Der Aufbau eines departementsübergreifenden Informatik Architekturmanagements und der entsprechenden Kompetenzen in der Organisation sind für eine strategische und geschäftsorientierte Ausrichtung der Informatik erfolgskritisch. Die Entwicklung einer Referenzarchitektur ist notwendig, um Interoperabilität sowie Synergien von einzelnen Services und Basisdiensten sicherzustellen. Wichtige Teil-Architekturen wie insbesondere „Digitaler Arbeitsplatz“ und „Digitale Kollaboration“ sollen umgesetzt werden.


5.2    Neuausrichtung der Querschnittsfunktionen und Governance für die digitale Transformation

Das Ziel ist, den Aufbau der Querschnittsfunktionen und deren Governance so weiterzuentwickeln, dass diese den künftigen Anforderungen der digitalen Transformation aus den Departementen, der Staatskanzlei und Ämtern gerecht werden, Silos abgebaut und Synergien realisiert werden können.